Der Notdienst (Nacht- und Sonntagsdienst) der Apotheken beginnt um 8:00 Uhr früh
und endet am folgenden Morgen um 8:00 Uhr.
Bei Inanspruchnahme der Apotheke außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten
gilt die gesetzlich festgesetzte Notdienstgebühr von 2,50 €.
Für Rezepte, die durch den Arzt als Notdienstverordnung gekennzeichnet sind,
übernimmt Ihre Krankenkasse diese Gebühr.
Hier eine Liste der Aktuellen Notfall-Apotheken: